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Leasing

Der Begriff stammt von "to lease" (englisch = vermieten, verpachten). Bezeichnet wird damit die zeitlich befristete Nutzung oder Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern gegen Entgelt.


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Leasing beruht auf der Überlegung, dass die wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit eines Gutes wichtiger ist als das Eigentum. Es ist ein gesetzlich nicht speziell geregeltes Rechtsgeschäft, das Elemente der Miete und des Kaufs miteinander verbindet. Leasing kennzeichnet die mittel- bis langfristige Vermietung (Gebrauchsüberlassung) von Investitionsgütern sowie langlebigen Konsumgütern.

Das geleaste Objekt ist während der Laufzeit im Eigentum der Leasinggesellschaft, der Leasingnehmer ist Mieter. Im Unterschied zu “traditionellen„ Mietformen trägt der Mieter jedoch an sich übliche Eigentümerpflichten wie Unterhalt, oder Risiken die mit dem Objekt und seiner Benutzung in Verbindung stehen. Der Leasingnehmer entrichtet für die Nutzung Leasingraten, die nebst dem Kapitalzins auch einen Kapitaltilgungsanteil enthalten, der auf die vorgesehene Vertragsdauer berechnet ist.

Nach Ablauf der vertraglich festgelegten Zeit offeriert die Leasinggesellschaft das Objekt in der Regel ihrem Kunden gegen Bezahlung eines kalkulierten Restwertes zum Kauf. Seit mehr als 30 Jahren wird Autoleasing in der Bundesrepublik angeboten. In diesem Zeitraum hat es sich als Alternative zur klassischen Finanzierung dynamisch weiterentwickelt.

Mittlerweile werden weit mehr als 50% des gesamten Mobilienleasing-Volumens von Automobilen repräsentiert.