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ImmobilienfondsFondsart, bei der das Fondsvermögen aus Immobilien besteht. Man unterscheidet zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds. Bei offenen Immobilienfonds wird das Fondsvermögen in Zertifikaten verbrieft. Die Anzahl der Käufer ist unbegrenzt. Die von den Anlegern zufließenden Gelder werden größtenteils in gewerblich genutzte Grundstücke, Gebäude und eigene Bauprojekte investiert. Bei geschlossenen Immobilienfonds ist die Zahl der Anleger begrenzt. Sobald das angestrebte Kapital gezeichnet ist, gilt der Fonds als geschlossen.Suche nach speziellen Immobilienfonds: Immobilienfonds unterliegen dem Bundesgesetz über Immobilienfonds (im folgenden: ImmoInvFG), das seit dem 1. September 2003 in Kraft ist und für das breite Publikum einen Anlegerschutz bietet, indem mögliche Risiken von vornherein (zB durch regionale bzw grenzüberschreitende Streuung, antizyklische Investitionen, verschiedene Nutzungsarten etc) miniert werden. In rechtlicher Betrachtung ist ein Immobilienfonds ein überwiegend aus Immobilien bestehendes Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt. Die Vermögenswerte stehen im Treuhandeigentum der Immobilien-Kapitalanlagegesellschaft (im folgenden: I-KAG), die ein Kreditinstitut gemäß § 1 Abs 1 BWG ist und das Sondervermögen im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Anteilinhaber hält. Die Fondsanteile können vor allem bei Kreditinstituten ge- und verkauft werden. Mit dem Kauf eines Fondsanteils erwirbt der Anleger wirtschaftliches Miteigentum an allen Vermögensgegenständen und Werten des Immobilienfonds, die in einem Sondervermögen zusammengefaßt sind. Die Verwahrung des Sondervermögens ist einer Depotbank anzuvertrauen, die darüber hinaus umfangreiche Kontroll- sowie Zustimmungsrechte bei der Verwaltung des Immobilienfonds besitzt. Die Rückgabe des Anteils an den Immobilienfonds erfolgt zum maßgebenden (veröffentlichten) Rücknahmepreis, der auf der Grundlage des täglich ermittelten Inventarwertes des Sondervermögens von der Depotbank errechnet wird. |