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HAUPTVERSAMMLUNG
 
Jede Aktiengesellschaft lädt mindestens einmal jährlich alle Aktionäre zur Hauptversammlung ein. Bei der Hauptversammlung wird über die Entwicklung des Unternehmens berichtet und der Aufsichtsrat und der Abschlussprüfer gewählt. Daneben werden Entscheidungen über die Verwendung des Bilanzgewinns, über die Veränderung des Grundkapitals, die Ausgabe von Bezugsrechten für junge Aktien, die Dividendenzahlung, über Satzungsänderungen und andere grundsätzliche Fragen getroffen. Der Aktionär kann, aber muss sein Stimmrecht nicht selbst ausüben. Er kann sich beispielsweise auch durch sein Kreditinstitut vertreten lassen. 

HAUSSE

Bezeichnet eine länger anhaltende Kurssteigerung an der Börse. Das Gegenteil heißt "Baisse". 

HEBELWIRKUNG
 
oder Leverage-Effekt: Entsprechend der Hebelwirkung sind die Schwankungen der Optionspreise überproportional größer als die der Basiswerte. 

HEDGE RATIO

oder Absicherungsverhältnis: Gibt an, wieviele Optionen man relativ zur Anzahl der Basiswerte benötigt, um sich gegen Preisveränderungen im Basiswert abzusichern.


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