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Altersvorsorge, Vorsorge, PensionsvorsorgeDie gesetzliche Altersvorsorge Wichtigste Einkommensquelle der Älteren, die nicht mehr im Berufsleben stehen, ist die gesetzliche Altersvorsorge: wer Angestellter oder Arbeiter war, bekommt eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte erhalten eine Pension direkt vom Staat. Die Höhe der Rente hängt davon ab, wie lange man Beiträge entrichtet hat und wie hoch diese Beiträge waren. Wer 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt als Ruhegeld heute etwa 67 Prozent seines Durchschnittseinkommens. Die volle Rentenanwartschaft wird wegen immer längerer Ausbildungszeiten und der Tendenz zum vorzeitigen Ruhestand aber immer seltener erreicht – die tatsächliche Rente ist deshalb oft geringer. Wegen des steigenden Anteils der Älteren müssen in Zukunft immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren – um die Bezahlbarkeit der Rente zu erhalten, sind weitere Leistungskürzungen unvermeidbar.Suche nach speziellen Altersvorsorgen: Die betriebliche Altersvorsorge Durch betriebliche Vorsorge können Unternehmen für ihre Mitarbeiter eine ergänzende Alterssicherung aufbauen. Von der Direktversicherung über die Unterstützungskasse und den Pensionsfonds bis hin zur Direktzusage gibt es verschiedene Formen der „Rente vom Chef“. Die Beiträge werden steuerbegünstigt vom Bruttogehalt abgeführt. Manche Unternehmen fördern die Betriebsrente durch Zuschüsse aus der Firmenkasse – der Weg über die Firma macht immer dann Sinn, wenn sich der Arbeitgeber an den Beiträgen für die Altersvorsorge beteiligt. Die betriebliche Altersvorsorge hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung verloren. Seit 2002 haben Arbeitnehmer aber einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsanteilen in eine Betriebsrente – inklusive staatlicher Fördermittel wie bei der Privatvorsorge in Eigenregie. Die private Altersvorsorge Wer als älterer Mensch ein Leben ohne finanzielle Sorgen führen will, sollte die Lücke zwischen gewünschtem und tatsächlichem Alterseinkommen durch eine private Altersvorsorge schließen. Zur Privatvorsorge zählt die ergänzende private Rente genauso wie die Kapitallebensversicherung, das Sparguthaben, der Erwerb von Wohneigentum oder von Wertpapieren. Seit 2002 fördert der Staat die private Altersvorsorge durch finanzielle Zuschüsse und Extra-Steuerersparnis. Die so genannte Riester-Rente ist eine kapitalgedeckte Vorsorge – anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden Ihre Beiträge einschließlich der staatlichen Zulagen angespart und später zuzüglich guter Zinsen wieder an Sie ausgeschüttet – als lebenslange Rente oder im Rahmen eines Auszahlungsplans. Je nach Vertragsgestaltung auch mit Rentengarantie für die Hinterbliebenen und mit Leistungen im Todesfall. Auch Banksparpläne und Investmentfonds, die den Sicherheitsanforderungen des „Riester-Gesetzes“ genügen, werden staatlich gefördert. |